LED Worker - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB-Fassung vom 1. Januar 2019

1. Geltung
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bilden die ausschliessliche Basis für alle zwischen LED Worker und dem Käufer (nachfolgend „Besteller“) getätigten Geschäfte, sofern keine abweichenden, schriftlichen Individualabreden vereinbart wurden. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Dritter haben nur dann Gültigkeit, wenn und soweit sie von LED Worker ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Sollte der Besteller sich mit dieser Regelung nicht einverstanden erklären, muss dieser LED Worker sofort schriftlich darüber informieren. In einem solchen Fall behält sich LED Worker das Recht vor, seine Offerten und Lieferungen ersatzlos zu stornieren, wobei der Besteller im Falle einer solchen Stornierung keinerlei Ansprüche geltend machen kann.
1.2. Die vorliegende Fassung der AGB vom 1. Januar 2019 ersetzt sämtliche früheren Fassungen.

2. Vertragsschuss, Bestellung
2.1. Bestellungen, Bestellungen im Online-Shop, Aufträge und dergleichen des Bestellers gelten lediglich als Offerten zu einem möglichen Vertragsabschluss und verpflichten LED Worker in keiner Weise. Ein Vertrag kommt gültig zustande, wenn die Bestellung des Bestellers durch LED Worker schriftlich durch eine Auftragsbestätigung akzeptiert wurde. Es steht LED Worker frei, jede Bestellung ohne Begründung zurückzuweisen.
2.2. Der Besteller verpflichtet sich, bei der Bestellung wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Nicht voll handlungsfähige Personen bestätigen mit ihrer Bestellung, dass sie die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters für das entsprechende Geschäft haben.
2.3. Die Angaben in Verkaufsunterlagen von LED Worker (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

3. Technische und gesetzliche Vorschriften
3.1. Der Besteller hat sicherzustellen, dass die am Einsatzort gültigen technischen Vorschriften eingehalten werden.
3.2. LED Worker garantiert für keinen der angebotenen Artikel, dass diese gemäss den Gesetzen im Land des Bestellers legal sind. Der Besteller akzeptiert, dass der Einsatz oder Verbau der von LED Worker verkauften Artikel illegal sein kann. LED Worker verkauft einige Artikel, welche für den Gebrauch im Strassenverkehr nicht legal sind und nur für den Renneinsatz verwendet werden dürfen.
3.3. Es liegt in der Verantwortung des Bestellers die Legalität von Artikeln vor der Bestellung zu prüfen. Mit der Bestellung akzeptiert der Besteller, dass ein Artikel für den vorgesehenen Einsatzzweck illegal sein kann. LED Worker ist nicht verantwortlich für den Einsatz eines illegalen Artikels oder den Einsatz eines Artikels zu einem illegalen Zweck, auch wenn LED Worker über die Illegalität des Artikels informiert ist. Auch muss LED Worker den Besteller über diesen Umstand nicht informieren.
3.4. LED Worker macht darauf aufmerksam, dass beim Verbau von einigen Artikeln die Gewährleistung des Fahrzeugherstellers erlöschen kann.

4. Lieferbedingungen
4.1. Lieferungen erfolgen innerhalb der Schweiz, Liechtenstein und nach Vereinbarung auch ins Ausland.
4.2. Lieferfristen beginnen mit Abschluss des Vertrages. Allfällige Vorauszahlungen oder Sicherheiten müssen geleistet worden sein.
4.3. Lieferfristen und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich und dienen lediglich als Richtwerte. Sie beziehen sich auf die Zurverfügungstellung der betreffenden Produkte in den Geschäftsräumlichkeiten von LED Worker. Die Einhaltung bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch LED Worker steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von LED Worker durch Lieferanten und Hersteller sowie des Transporteurs.
4.4. Lieferfristen verlängern sich dementsprechend, wenn der Besteller seine Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten verzögert oder gar nicht erfüllt oder wenn Verzögerungen durch Force Majeure, behördliche Massnahmen oder wegen verspäteter bzw. fehlerhafter Lieferungen und Leistungen Dritter auftreten.
4.5. Aufgrund von verspäteten Lieferungen steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu, auch kann dieser keinerlei Minderungs- oder Schadenersatzansprüche geltend machen. Jegliche Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden von LED Worker sowie deren Hilfspersonen wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
4.6. Ist der Besteller im Verzug mit einer Vorauszahlung oder steht die Begleichung einer fälligen Zahlung noch aus, hat LED Worker das Recht, mit der Abwicklung einer neuen Bestellung zuzuwarten bzw. diese zurückzuhalten, bis die Vorauszahlung bzw. die fällige Zahlung geleistet wurde.
4.7. Sobald die Lieferung in den Geschäftsräumlichkeiten von LED Worker dem Besteller bzw. dessen Transporteur oder durch LED Worker zur Versendung übergeben wurde, gehen Nutzen und Gefahr auf den Besteller über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch LED Worker hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
4.8. LED Worker das Recht, die Lieferung in Teilen zu erbringen. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zulasten von LED Worker, ausser wenn sich die Notwendigkeit von Teillieferungen infolge mangelhafter Mitwirkung oder aufgrund bestehender Zahlungsrückstände des Bestellers ergeben oder auf dessen Wunsch erfolgen.
4.9. Für Falschlieferungen aufgrund einer unvollständigen und/oder falschen Lieferadresse ist LED Worker nicht verantwortlich. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Bestellung die Korrektheit seiner Angaben zu überprüfen und trägt sämtliche Kosten für Falschlieferungen.

5. Versandkosten
5.1. Im Shop stehen dem Besteller folgende Möglichkeiten für die Lieferung in der Schweiz und Liechtenstein zur Auswahl:
5.2. Post Economy CHF 7.-- (B-Post inkl. Verpackungsmaterial)
5.3. Post Priority CHF 9.-- (A-Post inkl. Verpackungsmaterial)

6. Änderungen, Irrtum
6.1. Sämtliche Angaben und Abbildungen zu den Produkten sowie Informationen über verfügbare Stückzahlen, die der Besteller im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind auch Änderungen in Design und Technik vorbehalten.
6.2. Trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt können Irrtümer bezüglich Beschreibung, Abbildung, Preisangaben und dergleichen nicht völlig ausgeschlossen werden. Dem Besteller stehen bei solchen Irrtümern keinerlei Ansprüche zu.
6.3. LED Worker liefert die Produkte solange vorrätig. Falls ein Produkt nicht mehr lieferbar sein sollte, kann der Besteller keinen Anspruch auf Ersatzlieferung geltend machen. Dies gilt insbesondere für Aktionen und Sonderverkäufe.

7. Preise
7.1. Die in Katalogen, Preislisten und im Online-Shop von LED Worker aufgeführten Preise sind als Richtpreise zu verstehen. Preis- und Sortimentsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Erst die in einem konkreten Angebot oder in der Auftragsbestätigung von LED Worker genannten Preise gelten als verbindlich vereinbart.
7.2. Bei nachträglichen Preisänderungen wird der Besteller umgehend informiert. Dieser kann ohne Weiteres mit schriftlicher Erklärung innerhalb von 5 Arbeitstagen das von der Preisänderung betroffene Produkt stornieren; weitere Ansprüche des Bestellers sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7.3. Offerten von LED Worker sind grundsätzlich 60 Kalendertage ab Datum der Auftragsbestätigung gültig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.4. Die Preise von LED Worker verstehen sich ab Werk von LED Worker in CH-4450 Sissach und sind Endpreise in Schweizer Franken.

8. Zahlungsbedingungen
8.1. Bestellungen werden gegen Vorauskasse oder PayPal-Bezahlung ausgeführt.
8.2. Jegliche Kosten, welche durch eine Zahlungsart entstehen (z.B. Nachnahmegebühren, Gebühren für Zahlungen am Postschalter etc.), gehen zu Lasten des Bestellers. Erfolgen Zahlungen seitens des Bestellers aus dem Ausland, muss zwingend sichergestellt werden, dass LED Worker für die Gutschrift keinerlei Gebühren, Bearbeitungspauschalen etc. belastet werden.
8.3. Zahlungstermine bleiben auch dann verbindlich, wenn sich Lieferfristen, Abnahme oder Installation der Produkte verzögern, ohne dass LED Worker hierfür Verantwortung trägt. Dies gilt auch, wenn einzelne Produkte einer Lieferung fehlen oder mit Mängeln behaftet sind.

9. Verrechnung von Forderungen
9.1. Bestehen mehrere fällige Rechnungen des Bestellers, so steht es LED Worker frei, Zahlungen des Bestellers mit jeder der fälligen Rechnungen zu verrechnen.
9.2. Verrechnung von Vorauszahlungen oder Zahlungen mit bestehenden Forderungen des Bestellers gegenüber LED Worker sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Forderungen des Bestellers, welche LED Worker schriftlich zur Verrechnung anerkannt hat.

10. Mängelrüge, Gewährleistung
10.1. Die gelieferten Produkte sind vom Besteller nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Korrektheit der gelieferten Produkte und allfällige Mängel zu prüfen. Der Versand der Produkte erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Sämtliche Lieferungen werden gut isoliert, geschützt und verpackt zum Versand aufgegeben.
10.2. Falschlieferungen, Fehlmengen oder bei entsprechender Prüfung festgestellte, offensichtliche Mängel sind LED Worker spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen (Datum Eingang der Mängelrüge bei LED Worker) nach Übergabe der Produkte an den Besteller bzw. dessen Transporteur in den Geschäftsräumen von LED Worker oder nach Übergabe der Produkte durch LED Worker zur Versendung, schriftlich unter detaillierter Beschreibung der festgestellten Abweichung oder allfälliger Mängel anzuzeigen. Eine Rücksendung von Produkten durch den Besteller hat auf Kosten und Risiko des Bestellers unter Zusendung der Originalverpackung zu erfolgen. Mit Ablauf der genannten Frist gilt die Lieferung bezüglich Fehlmengen, Falschlieferungen sowie offensichtlicher Mängel als genehmigt.
10.3. Auf Verlangen von LED Worker hat der Besteller das vom Mangel betroffene Produkt LED Worker zur Verfügung zu stellen. Sollte nach Prüfung durch LED Worker feststehen, dass ein Mangel oder eine Falschlieferung vorliegt oder die falsche Menge geliefert wurde, schreibt LED Worker dem Besteller die nachgewiesenen Portokosten gut. Sollte sich bei der Prüfung von vermeintlich mangelhaften Produkten herausstellen, dass diese frei von Mängeln sind, kann LED Worker dem Besteller den Aufwand und die weiteren entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
10.4. Während der Gewährleistungsfrist auftretende versteckte Mängel sind LED Worker innert 10 Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung in den Geschäftsräumlichkeiten von LED Worker dem Besteller bzw. dessen Transporteur oder durch LED Worker zur Versendung übergeben wurde.
10.5. Die Gewährleistung deckt alle Mängel, welche nachweisbar auf fehlerhafte Fabrikation, mangelhaftem Material oder mangelhafter Ausführung zurückzuführen sind. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Produkte lösen keine Gewährleistungsrechte aus. LED Worker leistet keine Gewähr dafür, dass die Produkte für die vom Besteller geplante Verwendung geeignet sind oder ein bestimmtes Ergebnis bewirken.
10.6. LED Worker lehnt eine Gewährleistung in den Fällen ab, welche auf Abnützung, Bedienungsfehler, unsachgemässen Gebrauch, unsachgemässe Handhabung und Lagerung, äussere Einflüsse, Nichteinhalten von Installations- und Betriebsvorschriften, mangelnde Wartung, Überbeanspruchung, Änderungen oder Reparaturen durch den Besteller oder Dritte oder auf produktespezifischen Verschleiss zurückzuführen sind.
10.7. Im Gewährleistungsfall steht es LED Worker frei, das defekte Produkt oder Teile davon zu ersetzen bzw. zu reparieren oder einen Minderpreis zu gewähren. Nach dem 2. Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innert angemessener Zeit ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausdrücklich ausgeschlossen.
10.8. Produktionsbedingt können LED Schwankungen in der Lichttemperatur aufweisen. Nachfolgende Auflistung definiert die Toleranz in der Lichttemperatur: Bis 2850K ± 145K / Bis 3250K ± 175K / Bis 3750K ± 245K / Bis 4250K ± 275K / Bis 4750K ± 243K / Bis 5350K ± 283K / Bis 6100K ±355K / Ab 6100K ± 510K. LED Worker ist nur verpflichtet, Produkte umzutauschen, welche eine grössere als die hier definierte Differenz zwischen der in den Verkaufsdokumenten angegebenen und der effektiven Lichttemperatur aufweisen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund von Differenzen in der Lichttemperatur im Toleranzbereich ist ausgeschlossen.

11. Haftung
11.1. In sämtlichen in den vorliegenden AGB nicht geregelten Fällen der Schlecht- oder Nichtleistung ist der Besteller berechtigt, LED Worker eine angemessene Nachfrist zu setzen. Sollte LED Worker diese Nachfrist schuldhaft verstreichen lassen, steht dem Besteller das Recht zu, hinsichtlich der betreffenden Vertragsleistung mit schriftlicher Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten und die geleistete Zahlung zurückzufordern. Ein allfälliger Schadensersatzanspruch ist begrenzt auf den Wert der betreffenden Vertragsleistung.
11.2. Sämtliche Fälle der Vertragsverletzung und deren Rechtsfolgen sowie sämtliche Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen AGB abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Vertragsaufhebung oder Vertragsrücktritt ausgeschlossen.
11.3. In keinem Fall sind Ansprüche des Bestellers oder Dritter gegeben auf Ersatz von Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn, Montage- oder Installationskosten, Produktions- oder Nutzungsausfall, oder sämtliche anderen direkten oder indirekten oder unmittelbaren oder mittelbaren Schäden und Mangelfolgeschäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder Grobfahrlässigkeit von LED Worker oder soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
11.4. LED Worker lehnt jede Haftung und Verantwortung für Schäden ab, die auf dem Transportweg entstehen. Wünscht der Besteller einen versicherten Transport, so hat er dies LED Worker im Voraus mitzuteilen. Die zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Stellt der Besteller Schäden an der Verpackung oder dem Inhalt fest, so ist es seine Aufgabe, dies unverzüglich dem Lieferdienst zu melden. Sämtliche Ansprüche für Beschädigungen müssen beim Lieferdienst angebracht werden. Der Besteller ist im Schadensfall verpflichtet, sämtliches Verpackungs- und Isolationsmaterial aufzubewahren, damit dieses auf Verlangen dem Lieferdienst im Zusammenhang mit einer Schadensmeldung vorgewiesen werden kann. LED Worker wird keine Schadensmeldungen oder Schadensersatzansprüche im Namen des Bestellers an den Lieferdienst richten.

12. Rücksendung wegen Nichtgefallen oder Nichtgebrauch
12.1. Der Besteller hat das Recht innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und die Ware zurückzusenden. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung in den Geschäftsräumlichkeiten von LED Worker dem Besteller bzw. dessen Transporteur oder durch LED Worker zur Versendung übergeben wurde. Der Besteller trägt die Kosten der Rücksendung.
12.2. Die gelieferte Ware ist unbeschädigt, funktionsfähig, vollständig und in einwandfreier, ungeöffneter Originalverpackung zurückzusenden. Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind Artikel, die auf Kundenwunsch speziell angefertigt oder für den Besteller beschafft wurden.
12.3. Hat der Besteller die Ware fristgerecht und ordnungsgemäss zurückgeschickt, erhält er von LED Worker eine Gutschrift oder auf Wunsch eine Ersatzlieferung.

13. Lebensdauer von Leuchten
13.1. Folgende Informationen zur Lebensdauer von Leuchten sind zu beachten: Die Lebensdauer aller lichttechnischen Produkte ist von der Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Standard-Betriebsbedingungen abhängig. Leuchten sind Verschleissteile, deren jeweilige Lebensdauer sehr unterschiedlich ist (1’000 bis 60’000 Stunden) und von den Betriebsbedingungen stark beeinflusst werden kann. Die Angabe der Lebensdauer einer Leuchte geschieht in Form von Betriebsstunden (z. B. mittlere Lebensdauer = 50'000 Stunden) und wird unter genormten Bedingungen ermittelt, die von der Praxis abweichen können. Wird die Lebensdauer in Form von Betriebsjahren angegeben, basiert dies ebenfalls ausschliesslich auf angenommenen Standard-Betriebsbedingungen (Schaltzyklen, Betriebsstunden pro Jahr usw.) und den üblichen Kriterien für Wartungsintervalle, die für den angesprochenen Einsatzzweck sinnvoll erscheinen. Grenzwerte für Temperaturen, Umgebungstemperatur 25°C und Spannungen dürfen nicht überschritten werden, das Produkt darf keinen nicht bestimmungsgemässen mechanischen oder anderen Belastungen ausgesetzt sein. Der Lichtstromrückgang bei LED-Lichtquellen ist bis zu einem Wert von 0,6 % pro 1000 h Betriebsstunden normal und somit nicht von der Gewährleistung erfasst. Bei elektronischen Betriebsgeräten bzw. Bauteilen wie LED-Modulen beträgt die mittlere Nennausfallsrate 0,2%/1000 Betriebsstunden, sofern die mittlere Nennlebensdauer und Nennausfallsrate der Geräte oder Bauteile in den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Katalog, Datenblatt, Produktbroschüre und dergleichen) nicht anders definiert sind. Diese gilt unter den unten angeführten Bedingungen. Jegliche Gewährleistung setzt voraus, dass das defekte Material der Firma LED Worker verpackt franko Domizil zugestellt wird. Die Gewährleistung umfasst ausschliesslich Produktausfälle, die durch nachgewiesene Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden, sowie Ausfallraten, die die Nennausfallrate übersteigen. LED Worker behält sich vor, über die Berechtigung des Gewährleistungsanspruch nach Produktprüfung selbst zu entscheiden. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn an den Produkten ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch LED Worker Änderungen, Reparaturen, Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch den Besteller oder Dritte vorgenommen werden. Die Farbtoleranz von LED-Modulen ist von der Herstellergarantie nicht umfasst. Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem neuem LED-Modul oder einer LED-Lichtquelle einer Toleranz von +/- 10%. Bei Nachlieferungen von LED-Modulen, -Lichtquellen oder -Leuchten kann es auf Grund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen. Gewährleistungsleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzen sie eine neue Gewährleistungsfrist in Lauf. Die Gewährleistungsfrist für instand gesetzte oder getauschte Teile oder Ersatzlieferungen endet mit der Gewährleistungsfrist für das gesamte Produkt.

14. Planung und Beratung durch LED Worker
14.1. Soweit LED Worker für den Besteller Beleuchtungskonzepte erarbeitet oder ihn diesbezüglich berät, handelt es sich um Gefälligkeitsleistungen, für welche LED Worker keinerlei Haftung übernimmt. Davon ausgenommen ist das Einhalten konkret messbarer Vorgaben (z.B. Beleuchtungsstärke), sofern LED Worker im Einzelfall schriftlich eine entsprechende Haftung übernimmt.

15. Vom Besteller gewünschte Reparaturen
15.1. Sollte der Besteller ausserhalb der Gewährleistung LED Worker Produkte zur Reparatur überlassen, trägt er sämtliche damit verbundenen Kosten wie z.B. Arbeitskosten, Material, Transport sowie die Kosten für einen allfällig gewünschten Kostenvoranschlag. Die Kosten des Kostenvoranschlags sind unabhängig davon, ob die Reparatur vorgenommen wird oder nicht, durch den Besteller zu tragen.

16. Montage, Bedienung und Wartung
16.1. LED Worker empfiehlt, dass der Einbau der angebotenen Produkte von einer geeigneten Fachperson ausgeführt wird. Der unsachgemässe Einbau von Produkten kann Gewährleistungsansprüche erlöschen lassen, zu schweren Verletzungen oder gar zum Todesfall führen.
16.2. Der Besteller verpflichtet sich, die allgemeinen sowie die massgebenden örtlichen Bestimmungen für die Montage oder Demontage, für Betrieb und Wartung der Produkte sowie die produktbezogenen Montage , Bedienungs- und Wartungsanleitungen zu berücksichtigen und deren Einhaltung sicherzustellen.
16.3. Sollte der Besteller die Produkte von LED Worker an Dritte liefern oder durch diese installieren lassen, so hat er diese Dritten schriftlich zur Einhaltung der Vorschriften gemäss den vorangehenden Ziffern zu verpflichten und ist selber verpflichtet, dass die Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen den Dritten in einer für diesen verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind diese Dritten schriftlich zu verpflichten, weiteren Abnehmern die Verpflichtungen gemäss dieser Ziffer nachweislich aufzuerlegen.

17. Entsorgung
17.1. Alle bei LED Worker erworbenen Artikel können kostenlos zur Entsorgung zurückgegeben werden.

18. Rückgriffsrecht von LED Worker
18.1. Wird LED Worker aufgrund eines durch Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers oder einer seiner Hilfspersonen oder seiner Kunden verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschadens in Anspruch genommen, steht LED Worker ein Rückgriffsrecht auf den Besteller zu. Dieser hat LED Worker auf erste Aufforderung hin gänzlich schadlos zu halten, inkl. Ersatz der Kosten für die Abwehr der Inanspruchnahme wie insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Expertisekosten.

19. Geistiges Eigentum
19.1. LED Worker behält sich für jegliche Inhalte seiner Webseite alle Rechte vor. Das Kopieren oder jegliche andere Reproduktion der gesamten Webseite bzw. von Teilen davon ist nur mit schriftlicher Zusage von LED Worker gestattet. Alle anderen auf dieser Webseite zitierten Warenzeichen, Produktnamen oder Firmennamen bzw. Firmenlogos sind das Alleineigentum der jeweiligen Berechtigten. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich LED Worker die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von LED Worker.
19.2. Soweit der Besteller LED Worker Unterlagen oder Daten (Zeichnungen, Pläne, Masse, Muster etc.) zustellt, sichert er zu, dass diese Unterlagen oder Daten frei von Schutzrechten Dritter sind und im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung durch LED Worker benützt und bearbeitet werden dürfen.

20. Datenschutz
20.1. LED Worker ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten. Persönliche Daten des Bestellers werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Bonitätsprüfung an Dritte weitergegeben.

21. Schlussbestimmungen
21.1. Sofern nicht schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort für alle Leistungen der Parteien der Sitz von LED Worker.
21.2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

22. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
22.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen LED Worker und dem Besteller gilt ausschliesslich das schweizerische materielle Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) und etwaiger Vorschriften des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht).
22.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen LED Worker und dem Besteller sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von LED Worker zuständig. LED Worker hat jedoch das Recht, den Besteller an jedem anderen zulässigen Gericht zu belangen.

Wir stehen Ihnen gerne telefonisch oder via Email zur Verfügung:

Telefonnummer +41 79 900 06 06 oder per Email info@LED Worker.ch

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